Hausordnung

  1. Der Eintritt ins Spielsalon wird nur den Volljährigen Personen erlaubt.
  2. Der Besucher muss vor dem Eintritt ins Spielsalon einen gültigen Personalausweis zeigen.
  3. Die Eintrittskarte ist nicht übertragbar. Darauf stehen Personendaten.
  4. Die Eintrittskarte gilt für den laufenden Tag und ist für den mehrfachen Eintritt ins Spielsalon gültig.
  5. Der Besucher muss die Eintrittskarte in der Zeit des Besuches aufbewahren und sie auf die Anforderung der Angestellten auch zeigen.
  6. Der Besucher muss sich den Anleitungen der Angestellten unterordnen und auf ihre Anforderung auch den Personalausweis zeigen.
  7. Die Unternehmensführung darf dem Gast den Eintritt in das Spielsalon beschränken bzw. verbieten.
  8. Eventuelle Konflikte und Unklarheiten im Spielsalon löst der Inspektor als Vorsteher des Salons. Seine Entscheidungen sind endgültig, Beschwerden darauf sind nicht möglich.
  9. Das Einbringen von Waffen, größeren Taschen, Reisetaschen und Aufnahmegeräten ist nicht erlaubt.
  10. Die Telefongespräche im Spielsalon werden nicht erlaubt.
  11. Den alkoholisierten Personen ist der Eintritt in das Spielsalon verboten.
  12. Die im Spielsalon gebrauchte Währung ist Euro.
  13. Die Betriebsführung genehmigt keine Kredite.
  14. Die Besucher müssen sich vor dem Eintritt mit der Spiel- und Besuchregeln bekannt machen.