- Der Eintritt ins Spielsalon wird nur den Volljährigen Personen erlaubt.
- Der Besucher muss vor dem Eintritt ins Spielsalon einen gültigen Personalausweis zeigen.
- Die Eintrittskarte ist nicht übertragbar. Darauf stehen Personendaten.
- Die Eintrittskarte gilt für den laufenden Tag und ist für den mehrfachen Eintritt ins Spielsalon gültig.
- Der Besucher muss die Eintrittskarte in der Zeit des Besuches aufbewahren und sie auf die Anforderung der Angestellten auch zeigen.
- Der Besucher muss sich den Anleitungen der Angestellten unterordnen und auf ihre Anforderung auch den Personalausweis zeigen.
- Die Unternehmensführung darf dem Gast den Eintritt in das Spielsalon beschränken bzw. verbieten.
- Eventuelle Konflikte und Unklarheiten im Spielsalon löst der Inspektor als Vorsteher des Salons. Seine Entscheidungen sind endgültig, Beschwerden darauf sind nicht möglich.
- Das Einbringen von Waffen, größeren Taschen, Reisetaschen und Aufnahmegeräten ist nicht erlaubt.
- Die Telefongespräche im Spielsalon werden nicht erlaubt.
- Den alkoholisierten Personen ist der Eintritt in das Spielsalon verboten.
- Die im Spielsalon gebrauchte Währung ist Euro.
- Die Betriebsführung genehmigt keine Kredite.
- Die Besucher müssen sich vor dem Eintritt mit der Spiel- und Besuchregeln bekannt machen.